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Mietvertrag Stellplatz/Garage

Mietvertrag Stellplatz/Garage

Ihre Vorteile

Warum ein extra Mietvertrag Stellplatz/Garage besser ist

Für Vermieter hat es viele Vorteile, den Mietvertrag für einen Stellplatz oder eine Garage gesondert von einem Mietvertrag für Wohnraum abzuschließen. Auf diese Weise fällt er nicht unter das Wohnraummietrecht. 

Das bedeutet: einfache Kündigungsfristen, unabhängig von der vermieteten Wohnung. Und die Miete für Garage oder Parkplatz kann mit einem extra Mietvertrag Stellplatz/Garage flexibler gestaltet und der Nachfrage angepasst werden. 

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Wir helfen dir in ein sorgenfreies Vermieterleben: mit Vermieter+ von SmartMiete hast du uneingeschränkten Zugriff auf viele hilfreiche und zeitsparende Funktionen und Dienste rund ums Vermieten.

FAQ Stellplatz/Garage vermieten

  • Klicken Sie auf den „Kostenlos herunterladen“ Balken. Die Vorlage öffnet sich.
  • Klicken Sie oben rechts auf das Herunterladen-Symbol (Pfeil) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC. 
  • Öffnen Sie das gespeicherte PDF durch Doppelklick.
  • Füllen Sie die Vorlage direkt am Computer aus.
  • Oder drucken Sie die Vorlage aus und tragen Sie alles mit der Hand ein.

 

Der SmartMiete Mietvertrag Stellplatz/Garage ist gültig für:

  • Kfz-Stellplatz in einer Tiefgarage
  • Parkplatz
  • Garage
  • Carport 

Parkplätze in Großstädten sind begehrt und die Mieten dafür steigen. Bei einem separaten Mietvertrag für Stellplatz/Garage kann die Miete problemlos der Nachfrage angepasst werden, denn er unterliegt nicht den strengen Regeln eines Wohnraummietvertrages.

Auch wenn in dem separaten Mietvertrag für Stellplatz/Garage keine Klausel zur Mieterhöhung steht, können Vermieter den Mietvertrag ohne Angaben von Gründen kündigen und anschließend einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen anbieten. 

Ist der Stellplatz dagegen Teil des Wohnraummietvertrages, dann ist eine Mieterhöhung nur im Rahmen einer generellen Mieterhöhung möglich. Auch die Teilkündigung des Stellplatzes/ der Garage ist unzulässig. 

Wenn eine Wohnung, ein Apartment oder ein Haus und eine Garage oder ein Parkplatz/Stellplatz jeweils mit eigenen, separierten Verträgen vermietet werden, sind beide Verträge auch separat kündbar. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag für Wohnung und Stellplatz ist eine Teilkündigung nicht möglich.

Wenn Sie separate Mietverträge für Wohnung und Stellplatz/Garage abschließen, haben beide Parteien jederzeit das Recht, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Ist es nicht ausdrücklich anders im Vertrag geregelt, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Bedeutet: Es kann bis zum dritten des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Es gilt also eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag für Wohnraum und Stellplatz/Garage kann der Stellplatz-Mietvertrag nur zu den gleichen Bedingungen gekündigt werden wie der Wohnraum. 

Hat der Mieter (oder dessen Besucher) den Kfz-Stellplatz oder die Garage mit Öl oder Ähnlichem verunreinigt, muss er auch für die Reinigung sorgen.

In der SmartMiete-Vorlage können Vermieter zudem festlegen, wer bei Schnee und Eis den Winterdienst für den Parkplatz übernimmt. 

Bei der Nutzung von Parkplatz oder Garage kommt es immer wieder zu Konflikten. Der Grund dafür ist fast immer, dass Mieter den Parkplatz oder die Garage als Werkstatt oder Abstellraum nutzen.

Mit dem SmartMiete Mietvertrag Stellplatz/Garage schließen Sie eine derartige Zweckentfremdung von Anfang aus. 

Das ist wichtig, denn Vermieter sind verantwortlich dafür, dass  Brandschutzregeln eingehalten werden – und im Ernstfall auch haftbar. Sichern sich Vermieter aber mit der richtigen Vertragsvorlage ab, haben sie ggf. eine verlässliche Grundlage für Abmahnungen oder eine Kündigung.